| Bemerkungen |
Ohne bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit ab Erreichen des 18. Lebensjahres |
Zunächst 2 Jahre beschränkt auf Kraftrad max. 25 kW und Verhältnis Leistung/Gewicht max 0,16 kW/kg.Nach 2 Jahren Erweiterung möglich. Direkteinstieg auf leistungsstärkere Maschinen ab 25 Jahren möglich |
Kombination bis max. 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse Anhängers nicht größer als Leermasse des ziehenden Fahrzeuges) |